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Deutschland und die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea): Bilaterale Beziehungen
Die Bundesrepublik Deutschland und Nordkorea haben am 01.03.2001 diplomatische Beziehungen aufgenommen.
Die deutsche Botschaft in Pjöngjang wurde am 09.03.2020 vorübergehend geschlossen, weil die nordkoreanische Regierung im Zuge ihrer Maßnahmen gegen das SARS-CoV-2 Virus nicht bereit war, die in dem internationalen Wiener Übereinkommen über die diplomatischen Beziehungen von 1961 verbriefte Bewegungsfreiheit der deutschen Diplomaten zu garantieren.
Im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik wie auch im bilateralen Verhältnis unterstützt Deutschland die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, Nordkorea zu ernsthaften Verhandlungen über die Beendigung seines Atomwaffen- und seines ballistischen Raketenprogramms zu bewegen. Gleichzeitig setzt Deutschland sich dafür ein, Nordkorea zum Eintritt in einen Dialog mit der internationalen Gemeinschaft über die Menschenrechtslage im Land zu bewegen.
Als Reaktion auf den Ausbau des nordkoreanischen Waffenarsenals hat die internationale Gemeinschaft scharfe Sanktionen gegen Nordkorea verhängt.
Deutschland engagiert sich in Nordkorea nicht im Bereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, leistet aber bedarfsorientiert humanitäre Hilfe. Wegen der von der nordkoreanischen Regierung verhängten Beschränkungen im Zusammenhang mit Covid19 ist dieses Engagement weitgehendausgesetzt.
Der deutsch-nordkoreanische Warenaustausch hat sich in den letzten Jahren stetig verringert und ist mittlerweile vollständig zum Erliegen gekommen.
Der Kultur- und Bildungsarbeit im Land sind durch das Erfordernis der behördlichen Zustimmung für jegliche Aktivitäten und der Vorab-Zensur enge Grenzen gesetzt.
Auf dem Gebiet der politischen Bildung arbeiten die in Seoul ansässigen politischen Stiftungen (Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung) auch zu Nordkorea.